- Innungskrankenkassen
- Innungskrankenkassen,Krankenkassen, die von einer oder mehreren Innungen gemeinsam für die den Innungen angehörenden Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen errichtet werden, wenn die Betriebe regelmäßig mindestens 1 000 Versicherungspflichtige beschäftigen und die Leistungsfähigkeit der Innungskrankenkassen auf Dauer gesichert ist. In Deutschland gibt es (1995) 117 Innungskrankenkassen mit zusammen 2,91 Mio. Mitgliedern; die Leistungsausgaben betrugen (1994) 9,81 Mrd. DM. Die Innungskrankenkassen sind im Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch-Gladbach, zusammengeschlossen.
Universal-Lexikon. 2012.